*2. UPDATE* 2G+ nun doch nicht für "Geboosterte" - "Rechtsetzung per Pressemitteilung"

Politik Von Redaktion | am Fr., 03.12.2021 - 15:27

HANNOVER. Erleichterungen bei 2Gplus - Niedersachsen entbindet Personen mit vollständig abgeschlossener Impfserie und Auffrischungsimpfung bereits ab morgen von der Testpflicht. Die Regierung beruft sich dabei auf "neue Erkenntnisse". Kritiker sehen hier eher die Reaktion auf mangelnde Testkapazitäten. "Wieder einmal wird klar, dass die Landesregierung die Dinge nicht durchdenkt, bevor sie angeordnet werden", so die FDP. Wir meldeten in unserer App und im Facebook-Kanal.

Ab dem 4.12.2021 werden Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, nach einem Beschluss der Landesregierung von der zusätzlichen Testpflicht beim Besuch von Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen, für die derzeit die 2Gplus-Regelungen gelten, befreit.

Für den Besuch der entsprechenden Einrichtungen sei für diese Personen dann der Nachweis über eine vollständig abgeschlossene Impfserie sowie der erfolgten Auffrischungsimpfung mit dem digitalen Impfzertifikat oder dem gelben Impfpass erforderlich. Die Pflicht zur zusätzlichen Testung im Rahmen von 2Gplus entfällt. Eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung wird in der kommenden Woche vorgenommen, bereits ab Samstag soll die Befreiung von der Testpflicht für Personen mit erfolgter Auffrischungsimpfung aber möglichst im ganzen Land umgesetzt werden. Verstöße gegen die Testpflicht im Sinne der aktuell gültigen Verordnung werden bei Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, bis zum Inkrafttreten der Verordnungsänderung zunächst geduldet.

"Rechtsetzung per Pressemitteilung"

Niedersachsen reagiere mit der neuen Regelung "auf wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen die Gefahr einer Infektion mit dem und einer Übertragung des Corona-Virus nach dem Erhalt der Auffrischungsimpfung ausgesprochen gering ist", heißt es in der Meldung. Darüber hinaus soll die Regelung dazu beitragen, die stark beanspruchten Testkapazitäten zu entlasten. An den Testpflichten für vollständig geimpfte Personen, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, ändert sich einstweilen nichts. Dies gelte unabhängig vom Zeitpunkt der Erlangung des vollständigen Impfschutzes.

Die Auffrischungsimpfungen würden im digitalen Impfzertifikat der Covpass-App in der Regel als dritte Impfung hinterlegt, die Befreiung von der Testpflicht gilt unmittelbar ab dem Zeitpunkt der erfolgten Auffrischungsimpfung. Für Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden, ist die zweite Impfung maßgeblich und gilt als Auffrischungsimpfung im Sinne der neuen Regelung. Dies gilt auch für genesene Personen, die bereits eine zweite Impfung erhalten haben. Personen, die nach der Genesung lediglich eine Impfdosis erhalten haben, gelten hingegen als vollständig geimpft und müssen sich auch weiterhin testen lassen, bevor sie Einrichtungen, Betriebe oder Veranstaltungen besuchen, für die die 2Gplus-Regelungen gelten.

Für den Nachweis über die Auffrischungsimpfung könne neben dem digitalen Impfzertifikat wie bisher auch der gelbe Impfpass verwendet werden.

Stefan Birkner, Fraktionsvorsitzender der FDP, erklärt: „Kurz nachdem flächendeckend die 2G-Plus-Regelung in Kraft getreten ist, versucht die Landesregierung, die entstandenen Probleme mit einer erklärten 'Duldung' per Pressemitteilung einzufangen und Personen mit Booster-Impfung wieder von den zusätzlichen Tests zu befreien, noch bevor diese neue Regelung es in eine Verordnung schafft. Wieder einmal wird klar, dass die Landesregierung die Dinge nicht durchdenkt, bevor sie angeordnet werden. Wieder einmal wird versucht, Rechtsetzung per Pressemitteilung zu betreiben. Wieder einmal dokumentiert das Hin und Her die offensichtliche Überforderung der Landesregierung in dieser Situation. Den Preis für die geschaffene Unsicherheit zahlen die Bürger und die Gewerbetreibenden.“

*Das Gesundheitsministerium teilt ergänzend mit*:

"Zur Aussetzung der Testpflicht bei 2Gplus für Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, erreichen uns zu zwei Themenkomplexen besonders viele Nachfragen, die wir an dieser Stelle gerne noch einmal klarstellen:

  • Besucherinnen und Besucher von Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen müssen auch nach einer erfolgten Auffrischungsimpfung weiterhin einen negativen Testnachweis erbringen, da die entsprechende Vorgabe eine Bundesregelung nach dem Infektionsschutzgesetz, §28b, darstellt. Die Befreiung von der Testpflicht gilt also überall dort, wo die Niedersächsische Corona-Verordnung die 2Gplus-Regeln vorsieht, etwa im Bereich von Veranstaltungen, der Gastronomie oder der körpernahen Dienstleistungen.
    (Im AKH Celle gilt allerdings striktes Besuchsverbot, Anm. d. Red.)
     
  • Personen, die eine vollständige Impfserie erhalten und sich anschließend dennoch mit dem Corona-Virus infiziert haben, sollen ihren Impfschutz nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sechs Monate nach der Infektion auffrischen lassen. Diese Personen sind daher nicht von der heute beschlossenen Befreiung von der Testpflicht umfasst und müssen sich einstweilen ebenfalls weiterhin testen lassen, sofern sie ihre Auffrischungsimpfung noch nicht erhalten haben.