Fahrt im Bürgerbus Flotwedel nur noch mit 3G-Nachweis

Verkehr Von Extern | am Mi., 24.11.2021 - 18:05

FLOTWEDEL. In Niedersachsen ist eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Damit ändert sich auch einiges für diejenigen, die den Bürgerbus Flotwedel nutzen möchten. Im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gilt ab sofort die 3G-Regel.

Im Klartext heißt das, Fahrgäste im Bürgerbus müssen geimpft, genesen oder getestet sein und einen entsprechenden Nachweis bei sich tragen, so der Bürgerbusverein. Der Nachweis sei auf Verlangen vorzuzeigen. Die Fahrgäste sollten beachten, dass als Testnachweis nur ein Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Test anerkannt werde. Der Antigen-Schnelltest darf vor Fahrtantritt nicht älter als 24 Stunden sein und muss von einer offiziellen Teststation durchgeführt worden sein. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Kinder sind von der 3G-Regel ausgenommen, wenn sie das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dasselbe gilt für SchülerInnen. Der Bürgerbus weist darauf hin, dass die Einhaltung von 3G in den Bussen der CeBus stichprobenhaft durch Kontrolleure sowie durch staatliche Ordnungskräfte überprüft wird. Ein Verstoß gegen die 3G-Pflicht stelle laut CeBus eine Ordnungswidrigkeit dar und könne mit einem Bußgeld geahndet werden. Weitere Informationen und aktuelle Corona-Auflagen sind unter www.cebus-celle.de einsehbar.