Gebührenreform in der Arbeitnehmerüberlassung

Wirtschaft Von Extern | am Fr., 15.10.2021 - 14:29

CELLE. Seit dem 1. Oktober 2021 gilt eine neue Gebührenverordnung für Betriebe in der Arbeitnehmerüberlassung. Darauf weist die Agentur für Arbeit Celle hin und teilt mit:

Künftig gibt es elf neue Gebührentatbestände. Die Gebührenverordnung für Betriebe der Arbeitnehmerüberlassung (BMASBGebV) wurde zum 1. Oktober reformiert. Bisher wurden in zwei Fällen Gebühren erhoben, nämlich 1.300 Euro für die Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Erlaubnis und 2.500 Euro für die Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis. Künftig sollen die Gebühren die Verwaltungskosten decken, die mit der öffentlichen Leistung verbunden sind.

Seit dem 1. Oktober 2021 erhebt die Bundesagentur für Arbeit deshalb auch für die Durchführung von Betriebsprüfungen Gebühren. Die Gebühr wird von den zuständigen Teams Arbeitnehmerüberlassung in der Agentur für Arbeit Celle eingezogen. Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten der Ansprechpartner finden Betriebe im Merkblatt der Arbeitsagentur unter dem Link: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-zur-gebuehrenpflicht_ba147168.pdf.