Grundgesetzänderung zur Wiedergewinnung von Vertrauen bei der Pandemiebekämpfung
Leserbeiträge Von Extern | am Mo., 29.03.2021 - 10:39
Vertrauen ist ein hohes, wenn nicht sogar das höchste politische Gut. So hat z. B. die Generation meiner Großeltern einem einzelnen Herrn vertraut. Wer aus der Geschichte nichts lernt oder partout nichts lernen will, ist ungebildet. Deshalb muss das Grundgesetz grundsätzlich so bleiben wie es ist. Die Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Absatz 3 GG lautet: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."
Hinsichtlich der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes allerdings halte ich es im Sinne einer Eindämmung von Pandemien durch bundeseinheitliche Regelungen für dringend geboten, das Grundgesetz zu ändern. Dadurch wären endlich zentrale bundesstaatliche Entscheidungen möglich. Das würde die Bundeskanzlerin und mit ihr alle folgenden Bundesregierungen stärken und ihnen ermöglichen, wieder Vertrauen aufzubauen.
Holger Harms, Wienhausen
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