Medizinische Masken werden Pflicht für AKH-Besucher
Medizin Von Extern | am Di., 26.01.2021 - 18:16
CELLE. Vor dem Hintergrund der von der Landesregierung aktualisierten niedersächsischen Corona-Verordnung hat auch das AKH Celle seine Besucherregelung angepasst. Ab sofort darf das Krankenhaus nur noch mit einer medizinischen Maske (auch OP-Maske genannt) oder einer FFP2-Maske betreten werden, wie das Krankenhaus mitteilt.
Die Nutzung von sogenannten Alltagsmasken aus Stoff ist im Krankenhaus nicht mehr gestattet, auch Masken mit einem Ausatemventil sind nicht zulässig. Das gilt auch für alle weiteren Einrichtungen der AKH-Gruppe (MVZ und SPZ). „Mit der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske schaffen wir noch ein Stückchen mehr Sicherheit für alle Menschen, die das AKH betreten“, sagt AKH-Sprecher Tobias Mull und weist darauf hin, dass die beiden genannten Maskentypen auch auf den Parkplätzen des Krankenhauses getragen werden müssen.
„Wegen der derzeit noch immer relativ hohen Corona-Zahlen sind allerdings leider weiterhin keine allgemeinen Patientenbesuche im AKH erlaubt“, erklärt Mull. Es gibt nur wenige Ausnahmen etwa für werdende Väter oder palliative Patientinnen und Patienten. „Diese Besucherregelung und alle weiteren Elemente unseres Hygienekonzeptes werden ständig überprüft und an die aktuelle Lage angepasst“, so Mull weiter. Oberstes Ziel sei die Sicherheit der PatientInnen sowie der Beschäftigten und der Besucher.
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