Rat der Samtgemeinde Wathlingen tagt
Politik Von Extern | am So., 28.11.2021 - 16:47
NIENHAGEN. Am Mittwoch, den 08.12.2021, 18:00 Uhr, findet die Sitzung des Rates der Samtgemeinde Wathlingen statt. Sitzungsort: im Hagensaal Nienhagen, Dorfstraße 41, Nienhagen
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung
2. Mitteilungen und Berichte
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht der Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit
5. Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Samtgemeinde Wathlingen auf Entscheidungen zu sämtlichen bestehenden und geplanten Anlagen und Einrichtungen des ehemaligen Kalibergwerkes Niedersachsen-Riedel im Sinne des Nachhaltigkeitsprojektes "Wathlinger Weg"
6. Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Samtgemeinde Wathlingen auf Erstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für den südöstlichen Bereich der Samtgemeinde Wathlingen
7. Fortschreibung des Feuerschutzbedarfsplanes für die Jahre 2022-2026
8. Digitalpakt an den Grundschulen der Samtgemeinde Wathlingen
9. Haushaltsplan 2022 des Abwasserbetriebes der Samtgemeinde Wathlingen
10. Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2014 des Netto-Regiebetriebes "Abwasserbetrieb" der Samtgemeinde Wathlingen und die Entlastung der Samtgemeindebürgermeisterin gemäß § 129 Abs.1 NKomVG
11. Haushaltssatzung nebst -plan der Samtgemeinde Wathlingen für das Haushaltsjahr 2022
11.1. Haushaltssatzung nebst -plan der Samtgemeinde Wathlingen für das Haushaltsjahr 2022, hier: Konto 211300.787200 Planansatz Umgestaltung Schulhof Grundschule Wathlingen
12. Bildung der Ausschüsse nach § 71 NKomVG; Benennung von beratenden Mitgliedern
13. Benennung einer Vertreterin bzw. eines Vertreters und deren/dessen Stellvertretung für den Vorstand des Unterhaltungsverbandes "Fuhse-Aue Erse"
14. Ehrung von Ratsmitgliedern sowie Verabschiedung / Ehrung ausgeschiedener Ratsmitglieder
15. Verabschiedung des ehemaligen Samtgemeindebürgermeisters Wolfgang Grube durch den Rat der Samtgemeinde Wathlingen
16. Anfragen der Ratsmitglieder
Aufgrund der Verordnung des Landes Niedersachsen und den damit verbundenen Abstandsregelungen wird nur eine begrenzte Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern möglich sein. Die zur Verfügung stehenden Besucherplätze sind nach dem „Windhundprinzip“ zu belegen. Nach Erreichung der Kapazitätsgrenze werden keine Besucher mehr eingelassen. Ich bitte um Ihr Verständnis.
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