Selfie-Ident-Verfahren per Handy: Identifizierung ohne Behördengang
Gesellschaft Von Extern | am Di., 30.06.2020 - 16:34
CELLE. Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie kann dies ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen. Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden.
Da nach wie vor persönliche Vorsprachen so gering wie möglich gehalten werden sollen, bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) daher befristet vom 8. Juli bis zum 30. September 2020 das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen an. Damit kann die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen über Handy oder Tablet erfolgen, wie die Agentur für Arbeit mitteilt. Für Jobcenter-Kunden ist das Verfahren bislang nicht möglich.
Alle Kundinnen und Kunden, die das Verfahren nutzen können, bekommen ein Schreiben mit einem QR-Code. Ab dem 8. Juli werden in Niedersachsen und Bremen die dazugehörigen Schreiben versandt. Betroffene müssen also erst aktiv werden, wenn sie angeschrieben werden.
Johannes Pfeiffer, ab 1. Juli Chef der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit, erklärt: „Das neue Verfahren ermöglicht es Kundinnen und Kunden, rund um die Uhr und ohne persönliches Erscheinen in der Dienststelle ihre Identifizierung nachzuholen. Das spart Zeit und Wege. Der Schutz der Gesundheit und der personenbezogenen Daten hat für uns höchste Priorität. In Kooperation mit unserem Partnerunternehmen garantieren wir eine sichere Verarbeitung der Personendaten.“
Das Angebot, am Selfie-Ident-Verfahren teilzunehmen, ist freiwillig, betont die Agentur für Arbeit. Wer nicht teilnehmen möchte, erhält zu einem späteren Zeitpunkt einen Brief, um sich auf herkömmlichem Weg persönlich in der Agentur für Arbeit zu identifizieren.
Für die Online-Identifizierung brauchen die Kundinnen und Kunden drei Dinge: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal. Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite erhalten sie weitere Informationen zum Verfahren.
Bei der Agentur für Arbeit können viele Anliegen auch online erledigt werden. Von der Arbeitsuchendmeldung bis hin zur Beantragung von Arbeitslosengeld findet man diese in den eServices: https://www.arbeitsagentur.de/eservices
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