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Testpflicht in landwirtschaftlichen Betrieben mit

CELLE. Alle Beschäftigten in landwirtschaftlichen Betrieben, die temporär Erntehelfer beschäftigen, die in Sammelunterkünften untergebracht werden, müssen ab 24.05.2021 zunächst bei der Einreise und dann mindestens zweimal wöchentlich auf das Coronavirus getestet werden. Darauf weist der Landkreis Celle hin, der heute eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen hat. Diese tritt morgen in Kraft.  
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Abschaffung der Testpflicht für den Einzelhandel:

HANNOVER. „Wir begrüßen die Abschaffung der Negativ-Testpflicht für den Einzelhandel ausdrücklich“, so Detlef Schröder, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) Niedersachsen heute in Hannover. „Was wir allerdings überhaupt nicht verstehen können ist, dass nicht gleichzeitig, wie vom DEHOGA Niedersachsen gefordert, auch die Negativ-Testpflicht für den Besuch von gastronomischer Außenfläche abgeschafft wird.“
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"Bei Testpflicht geht es nicht um

Dirk Weißenborn aus Wietze schreibt zu den geplanten Rahmenbedingungen für die Öffnung von Einzelhandel und Gastronomie: "Mechthild Möllenkamp, Präsidentin des Handelsverbands Niedersachsen, wird mit den folgenden Worten zitiert: 'Eine Vielzahl an Betrieben sind bei uns kurz nach der Bekanntgabe der Pläne der Landesregierung telefonisch und in E-Mails Sturm gelaufen.'
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Abitur ohne Testpflicht: Philologenverband

HANNOVER. Zu den aktuellen Presseäußerungen des Kultusministeriums zur Testpflicht von Lehrkräften erklärt der  Vorsitzende des Philologenverbandes, Horst Audritz: „Quasi über Nacht erfährt der Infektionsschutz an niedersächsischen Schulen eine empfindliche Delle. Die Testpflicht der Schülerinnen und Schüler, die schriftliche Arbeiten und Abschlussprüfungen absolvieren müssen, wird ohne Not alternativlos einkassiert – und das wenige Tage vor dem Start der Abiturprüfungen am Montag. Die Unruhe, die damit in die Schulen getragen wird, ist groß."
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Familiengericht Hannover sieht keine

HANNOVER. Nachdem das Familiengericht des Amtsgerichts in Weimar eine Entscheidung zum sog. Maskenzwang in Schulen bzw. sonstiger infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen an Schulen getroffen und dieses eine breite mediale Aufmerksamkeit nach sich gezogen hat, sind inzwischen mehr als 100 nahezu gleichlautende Anträge bzw. Anregungen beim Familiengericht des Amtsgerichts Hannover unter Berufung auf die dortige Entscheidung eingegangen.

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