Testpflicht in landwirtschaftlichen Betrieben mit Erntehelfern

Wirtschaft Von Redaktion | am Fr., 21.05.2021 - 18:46

CELLE. Alle Beschäftigten in landwirtschaftlichen Betrieben, die temporär Erntehelfer beschäftigen, die in Sammelunterkünften untergebracht werden, müssen ab 24.05.2021 zunächst bei der Einreise und dann mindestens zweimal wöchentlich auf das Coronavirus getestet werden. Darauf weist der Landkreis Celle hin, der heute eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen hat. Diese tritt morgen in Kraft.  

Testungen können mit einem PCR-Test oder einen Antigen-Test erfolgen, so die Kreisverwaltung weiter. Verwendete Antigentests müssen auf der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgeführt sein. Selbsttestungen sind nur zulässig, wenn sie unter Aufsicht einer geschulten Person des Betriebes vorgenommen werden. Sollte ein Test positiv ausfallen, muss das Gesundheitsamt des Landkreises Celle unverzüglich informiert werden. Dazu sind der Vorname, der Name, die Adresse und eine Telefonnummer der betroffenen Person an das Gesundheitsamt zu übermitteln.

Die Verfügung sei notwendig, weil sich gezeigt habe, dass es unter den ErntehelferInnen zu größeren Infektionsausbrüchen kommen könne. Die Ursache für die starke Ausbreitung von Infektionen in diesem Umfeld wird darin vermutet, dass die Erntehelfer häufig in großen Sammelunterkünften untergebracht sind, in denen Hygiene- und Abstandsregeln nicht gut eingehalten werden können. Außerdem kann es zu Infektionen am Arbeitsplatz kommen, die durch körperliche Arbeit bei mangelndem Abstand begünstigt werden.

"Es muss alles getan werden, um eine Ausbreitung von Covid-19 unter den Beschäftigten so früh wie möglich zu erkennen und zu stoppen. Deshalb müssen die Beschäftigten in landwirtschaftlichen Betrieben, die temporär Erntehelferinnen und Erntehelfer beschäftigen, die sie in Sammelunterkünften unterbringen, regelmäßig getestet werden", fasst der Landkreis zusammen.